Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Bommer + Partner Treuhand KLG (im Folgenden ‘B+P’) ist eine Kollektivgesellschaft mit Sitz in Bern, Schweiz. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden ‘AGB’) sind auf alle an B+P erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträgen durch den Kunden. Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, die von B+P Dienstleistungen bezieht.
Diese AGB bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kunde sowie B+P und sind nur insoweit anwendbar, als B+P mit dem Kunden nichts Spezifisches vereinbart hat (bspw. in einem Mandatsvertrag oder in einer Auftragsbestätigung). Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Mandatsvertrag, einer Auftragsbestätigung, diesen AGB und einer durch den Kunden erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in dieser Reihenfolge massgeblich sein.
2. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Jedem Mandatsverhältnis zwischen B+P und dem Kunden muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung von B+P zu Grunde liegen und gilt als mit B+P geschlossen, auch wenn der Kunde ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt auch dann, wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.
B+P nimmt Instruktionen der Kunden oder den vom Kunden dafür bezeichneten Personen entgegen. Der Kunde stimmt zu, dass B+P berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.
Der Kunde gewährleistet, dass B+P alle sachdienlichen Informationen rechtzeitig und unaufgefordert zur Auftragserfüllung erhält, die B+P benötigt, um das Mandat zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandates erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird B+P die Informationen, welche sie vom Kunden oder anderen für den Kunden handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Der Kunde anerkennt, dass B+P sich bei der Erfüllung des Mandates auf solche Informationen verlassen darf.
Terminangaben gelten als Zielvorgaben, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.
Der Kunde ist für die gesetzeskonforme Aufbewahrung seiner Geschäftsunterlagen grundsätzlich selbst verantwortlich. Diese Aufbewahrungspflichten gelten über die Mandatsbeendigung hinaus. B+P übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungs- und Archivierungsvorschriften des Kunden.
3. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung und/oder im Mandatsvertrag festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den jeweils gültigen anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. B+P kann die Stundensätze jederzeit anpassen. Mehrwertsteuer sowie Auslagen werden zusätzlich verrechnet.
Kostenvoranschläge oder Offerten beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.
B+P kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von B+P innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen. Bei Nichtbezahlung kann B+P die Leistungen einstellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz
B+P untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten und behandelt alle von Kunden erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich und datenschutzkonform. Dennoch stimmt der Kunde zu, dass B+P relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren zu schützen und/oder zu verteidigen oder um ihre Ansprüche gegenüber dem Kunden gemäss Abschnitt 3 oben durchzusetzen.
B+P kann bestimmte Supportleistungen (bspw. Übersetzungen usw.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.
Im Weiteren kann B+P zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Daten und Informationen der Kunden weitergeben, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat, B+P rechtlich dazu verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der vom Kunden angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der weitergegebenen Daten durch die Dritten ist streng auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt.
5. (Digitaler) Informationsaustausch und Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Kunde zu, dass B+P elektronische Hilfsmittel unter Einsatz branchenüblicher Sicherheitsmassnahmen benutzen kann, um mit dem Kunden oder mit Dritten über die Belange des Kunden zu kommunizieren. Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation über digitale Hilfsmittel, wie bspw. E-Mail oder internetbasierte Anwendungen, mit Restrisiken verbunden ist. B+P haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sofern B+P die branchenüblichen Sicherheitsmassnahmen eingehalten hat.
B+P kann dem Kunden Software von Drittanbietern zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. B+P stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann. B+P kann für seine ICT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
B+P kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen teilweise Systeme einsetzen, die auf Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) basieren. Diese Systeme dienen ausschliesslich der Unterstützung, Automatisierung und Effizienzsteigerung interner Prozesse sowie der Qualitätssicherung. KI-gestützte Ergebnisse werden durch qualifizierte Mitarbeitende von B+P überprüft und validiert. B+P trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen, um den Datenschutz und die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Eine Haftung für durch KI-Systeme verursachte Fehler wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Beanstandungen aus dem erteilten Auftrag sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt der Leistung, schriftlich gegenüber B+P zu erklären. Die Beanstandung muss den Mangel und dessen Auswirkungen auf das Mandat genau beschreiben. B+P ist zur Nachbesserung berechtigt.
B+P haftet nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einer leichtfahrlässigen Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal ein Jahreshonorar für den betroffenen Auftrag beschränkt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen B+P richten und auf weitergehende Ansprüche gegenüber Mitarbeitenden, Konsulenten, oder anderen mit B+P verbundenen Personen verzichtet.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist B+P von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
7. Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis kann gemäss den Bestimmungen im Mandatsvertrag und/oder in der Auftragsbestätigung beidseits schriftlich gekündigt werden. Sollten diese Bestimmungen nicht festgehalten sein, kann das Mandat unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats beidseits ordentlich gekündigt werden. Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei vertragswidrigem Verhalten einer Partei, kann das Mandat ausserordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und nachfolgend erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der Mehrwertsteuer und der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht. Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt B+P dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen von B+P sind kostenpflichtig. B+P ist zwecks Dokumentation der erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
8. Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsort ist Bern, Schweiz.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.